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Bundesweite Lastenrad-Förderungen

Bundesweit gibt es zwei Förderprogramme für Lasten-Pedelecs. Zum einen ist das die bundesweite Förderung über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für das Gewerbe, bei der Privatpersonen nicht bezuschusst werden. Zum anderen das Förderprogramm von Aktion Mensch, das sich an gemeinnützige Organisationen wie Vereine, Stiftungen oder Kirchen richtet, die Menschen mit Behinderung oder mit sozialen Problemen sowie Kinder und Jugendliche unterstützen.


Bundesweite Lastenrad-Förderung durch das BAFA

Über die "E-Lastenfahrrad-Richtlinie des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz " fördert das BAFA die Anschaffung von E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhängern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr. Antragsberechtigt sind private Unternehmen, freiberuflich Tätige, Unternehmen mit kommunaler Beteiligung, Kommunen, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Vereine und Verbände. Privatpersonen können keinen Antrag stellen. Als Zuschuss bekommst du 25 Prozent der Anschaffungskosten, höchstens jedoch 2.500 Euro pro E-Lastenfahrrad bzw. Cargobikes mit E-Lastenfahrradanhänger.

Es muss sich dabei um fabrikneue und serienmäßige Fahrzeuge handeln. Die Mindestnutzlast beträgt 120 Kilogramm. Zudem muss die Transportmöglichkeit unlösbar mit dem Fahrrad verbunden sein.

Das Förderprogramm endet Anfang 2024.

Weitere Informationen zur Förderung vom BAFA: bafa.de


Bundesweite Lastenrad-Förderung von Aktion Mensch

Über das Förderprogramm "Mobilität für alle " unterstützt Aktion Mensch die Anschaffung von Elektro-Fahrrädern für mindestens zwei Personen. Dies sind meist Rikschas oder Tandems mit E-Motor. Auf diese Weise sollen Menschen mit Behinderung als Bei- oder Mitfahrer in ihrer Mobilität gestärkt werden. Förderfähig sind gemeinnützige Organisationen wie Vereine, Stiftungen oder Kirchen. Der Personentransport fällt in den Bereich der Mikroförderung. Bis zu 5.000 Euro Kaufprämie stehen für den Zeitraum eines Jahres zur Verfügung. Bei Anschaffungskosten bis 5.000 Euro werden diese zu 100 Prozent übernommen.

Ein Ende des Zuschusses ist nicht benannt.

Weitere Informationen zur bundesweiten Förderung von Aktion Mensch: aktion-mensch.de


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Aktualisierungshinweise

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